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Dieser Abschnitt enthält eine Reihe von Dokumenten, mit denen Sie sich vertraut machen müssen, bevor Sie mit dem Handel am Forex-Markt oder an der Börse beginnen. Dies beinhaltet: Benutzervereinbarung, Datenschutzrichtlinie, Offenlegung von Risiken, andere.
1. Dienstleistungen
1.1 Die Nutzungsvereinbarung umfasst: Anhänge, Änderungen, Vereinbarungen und Ermächtigungen, die vom Kunden in Bezug auf die von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen zu akzeptieren sind. Die Nutzungsvereinbarung definiert die weitere Interaktion zwischen dem Broker und dem Kunden und legt weitere Rechte und Pflichten der Parteien fest, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Bereitstellung und Erbringung dieser Dienstleistungen entstehen.
1.2 In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der “ Nutzungsvereinbarung” wird der Kunde Transaktionen in Wertpapieren und Finanzinstrumenten aufnehmen.
1.3. In Übereinstimmung mit den in der “ Nutzungsvereinbarung” dargelegten Bestimmungen stellt der Broker die folgenden Dienstleistungen zur Verfügung:
(a) Bereitstellung des Zugangs zu Handelsplattformen, d. h. der Software, mit der die elektronische Datenübertragung über einen persönlichen Desktop, einen Laptop oder ein anderes Gerät erfolgt, das an ein Modem oder ein von der Gesellschaft bestimmtes autorisiertes Datenübertragungsnetzwerk angeschlossen ist;
(b) Bereitstellung des Zugangs zu Handelsplattformen, d. h. zu der Software, mit der die elektronische Datenübertragung über einen persönlichen Desktop, einen Laptop oder ein anderes Gerät, das an ein Modem oder ein von der Gesellschaft bestimmtes autorisiertes Datenübertragungsnetz angeschlossen ist, erfolgt
b) den Zugang zu den notwendigen interaktiven Programmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel an den vom Broker angebotenen Finanzmärkten zu ermöglichen, um:
- Zugang zu einem autorisierten Drittdienstleister haben;
- Handelsinformationen und Kurse von einem Broker oder einem autorisierten Drittanbieter erhalten können.
1.4. Vor der Aufnahme der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Kunde, alle Bedingungen “Nutzungsvereinbarung des Unternehmens” zu akzeptieren, sorgfältig zu lesen und ihnen zuzustimmen.
1.5 Mit der Unterzeichnung der “ Nutzungsvereinbarung” stimmt der Kunde zu, dass der Broker einseitig Anpassungen und Änderungen vornehmen kann, auch die gemäß der Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen hinzufügen, umbenennen oder unverändert lassen kann. Das Unternehmen muss den Kunden jedoch so schnell wie möglich über die Änderungen informieren, wie in der Vereinbarung festgelegt.
Änderungen, Ergänzungen oder Umbenennungen von Leistungen werden nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fünf Werktage nach Bekanntgabe der Änderungen an den Kunden gemäß Ziffer 4 wirksam.
1.6. Alle Finanzinstrumente, mit denen der Kunde gemäß “ Nutzungsvertrag” handelt, sind Abrechnungsinstrumente. Der Kunde sollte beachten, dass zum Zeitpunkt der Ausführung keine Lieferung der physischen Währung oder des dem Vertrag zugrunde liegenden Vermögenswertes erfolgt.
1.7. Der Kunde verpflichtet sich, das Folgende zur Kenntnis zu nehmen und zu verstehen:
(a) der Broker führt Trades und bestimmte zusätzliche Dienstleistungen aus, wie sie zwischen dem Kunden und dem Unternehmen von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbart werden können;
(a) der Broker führt Trades und bestimmte zusätzliche Dienstleistungen aus, die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen von Zeit zu Zeit schriftlich vereinbart werden
b) Der Broker erbringt keine Beratung oder Anleitung in Bezug auf eine Transaktion, die unter “ Nutzungsvereinbarung” abgeschlossen wurde.
c) der Broker keinen Zugriff auf die Verwaltung und Überwachung der Anlagen des Kunden hat;
d) Die Ausführung von Aufträgen im Auftrag des Kunden durch den Broker impliziert nicht die Genehmigung oder Empfehlung dieser Transaktion durch das Unternehmen;
e) der Broker verschiedene Arten der Risikoaufklärung sowohl in der “ Nutzungsvereinbarung” als auch auf der Online-Plattform festlegt;
f) der Broker wird nicht als Treuhänder handeln oder dem Kunden eine individuelle Empfehlung in Bezug auf eine Transaktion in Wertpapieren und Finanzinstrumenten geben, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
g) der Kunde verpflichtet sich, eine eigene Bewertung seiner Transaktionen vorzunehmen, die im Lichte der eigenen Ziele und Verpflichtungen des Kunden betrachtet wird, einschließlich der Berücksichtigung der wahrscheinlichen Risiken und Vorteile, die mit dem Abschluss dieser Transaktionen verbunden sind;
h) Der Kunde muss verstehen, dass er sich nicht auf Informationen, Vorschläge oder Mitteilungen des Brokers als Empfehlung oder Ratschlag in Bezug auf diese Transaktion verlassen sollte.
2. Etappen der Eröffnung eines Handelskontos
2.1. Vor der Eröffnung eines Handelskontos muss der Kunde das Registrierungsverfahren auf der offiziellen Website des Unternehmens durchlaufen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, das Registrierungsformular für die Eröffnung eines Handelskontos auszufüllen und “ Benutzervereinbarung” zu akzeptieren.
2.2.2. Während des Registrierungsverfahrens hat der Kunde das Recht, einen der angebotenen Handelskontotypen zu wählen. Die Bedingungen und Besonderheiten der Leistungserbringung für jeden der angebotenen Handelskontotypen sind auf der offiziellen Website des Unternehmens veröffentlicht und sind ein wesentlicher Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.
2.3. Der Kunde muss verstehen, dass er persönlich für die Bereitstellung korrekter Daten und für alle möglichen Folgen verantwortlich ist, die sich aus deren Unzuverlässigkeit oder Ungültigkeit ergeben.
2.4 Nach Abschluss des Registrierungsprozesses und Unterzeichnung der “ Nutzungsvereinbarung” wird dem Kunden ein Handelskonto zur Verfügung gestellt. Anschließend erfolgt die Datengenerierung und die Gesellschaft stellt Zugangscodes (Login und Passwort) zum persönlichen Bereich und zum Trading Terminal zur Verfügung. Die Zugangscodes sind für die Identifizierung des Kunden während der Handelsoperationen sowie für die Verwaltung des Handelskontos und der Geldmittel erforderlich.
Das Login des Kunden ist eine einmalige Sache und kann nicht geändert werden. Das Passwort kann jederzeit auf Verlangen einer der beiden Parteien geändert werden. Das Passwort kann vom Kunden jederzeit geändert werden, der Kunde muss die Firma jedoch nicht benachrichtigen.
2.5. Die Eröffnung und Führung des Handelskontos des Kunden erfolgt in Euro.
2.6. Das Handelskonto des Kunden wird automatisch mit der Handelsplattform verbunden.
2.7. Bei der Erstregistrierung eines Kunden wird das für ihn eröffnete Handelskonto mit der Handelsplattform verknüpft.
2.8 Wenn der Kunde über einzigartige und super-aggressive Handelsstrategien verfügt, muss er den Broker über seine Absicht, dies zu tun, warnen, woraufhin das Unternehmen einen Nachweis seiner Qualifikationen als professioneller Händler oder Investor verlangen wird. Weigert sich der Kunde, den Nachweis zu erbringen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Kunden weitere Dienstleistungen zu verweigern und den Zugang zum Handelskonto zu sperren sowie alle Trades und deren Ergebnisse zu stornieren.
Der Auftraggeber ist nicht beweispflichtig.
2.9. Der Kunde verpflichtet sich, die Verantwortung für die Wahrung der Vertraulichkeit der Daten für den Zugang zu seinem Handelskonto und für alle Handels- und Nicht-Handelsoperationen zu übernehmen, die auf dem Konto durchgeführt werden, das ordnungsgemäß auf der Handelsplattform, auf der offiziellen Website unter Verwendung der Zugangsdaten des Handelskontos des Kunden autorisiert wurde.
2.10. In einer Situation, in der der Kunde das Passwort verliert, ist der Broker berechtigt, das bestehende Passwort auf Antrag des Kunden zu ändern. Vor der Änderung des Passworts muss sich der Kunde jedoch einer Identifizierung unterziehen, die mit allen verfügbaren Mitteln durchgeführt wird.
3. Rechte, Garantien und Pflichten der Parteien
3.1. Der Kunde hat Anspruch auf:
3.1.1 Kommunikation mit einem Broker oder autorisierten Drittdienstleister, um Kurse und Informationen zum Zwecke des Handels an den Finanzmärkten zu erhalten.
3.1.2. Zugang zu Handelsgeschäften auf den Finanzmärkten über die vom Broker bereitgestellte Handelsplattform zu erhalten. 3.1.3. auf seine erste Anfrage hin Informationen über den aktuellen Stand seines Kontos zu erhalten und anzufordern, vorbehaltlich der Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Broker.
3.1.4. Das Recht, jederzeit über die verfügbaren Mittel auf dem Persönlichen Konto zu verfügen.
3.1.5. Die Möglichkeit, dem Broker Anfragen, Aufträge und Anweisungen für den Handel an den Finanzmärkten ausschließlich über myAlpari oder per Telefon zu erteilen.
3.2. Der Kunde sichert seinerseits zu, dass:
3.2.1. ist zivilrechtlich voll geschäftsfähig und -fähig.
3.2.2. ihm bekannt ist, dass “ Nutzungsvereinbarung” nicht gegen Gesetze, Rechte und gesetzliche Vorschriften verstößt, die für den Kunden oder in der Gerichtsbarkeit, in der der Kunde ansässig ist, gelten.
3.2.3. Alle vom Kunden gemäß “Nutzungsvertrag” zur Verfügung gestellten Informationen sind vollständig, genau und wahrheitsgemäß, einschließlich aller damit verbundenen Aspekte.
3.2.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Haftung für alle wahrscheinlichen Folgen zu übernehmen, die sich aus seinen Handlungen gemäß “ Nutzungsvereinbarung” ergeben können.
3.2.5. verpflichtet sich, die einzige autorisierte Person zu sein, die die Dienstleistungen des Brokers für das Handelskonto nutzt, und ist damit für die Wahrung der Vertraulichkeit der persönlichen Daten und der erforderlichen Zugangscodes verantwortlich.
3.2.6. Der Kunde garantiert, dass die Gelder legalen Ursprungs sind und daher jede Verwendung rechtmäßig ist
3.2.7. Der Kunde garantiert, dass die auf sein Handelskonto überwiesenen Gelder legalen Ursprungs und legalen Besitzes und Rechts sind.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich:
3.3.1. die in der “ Nutzungsvereinbarung” und in anderen Anhängen dazu und anderen auf der Website veröffentlichten Informationen dargelegten Bedingungen und Verpflichtungen einzuhalten.
3.3.2. Führen Sie alle Zahlungen strikt in Übereinstimmung mit den Bedingungen der “ Nutzungsvereinbarung” aus.
3.3.3 Identifikationsinformationen und -daten auf dem aktuellen Stand zu halten und der Gesellschaft Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist für alle Folgen verantwortlich, die sich aus einer unterlassenen Änderungsmitteilung ergeben.
3.3.4. verpflichtet sich, die Zugangscodes und andere Informationen, die zur Identifizierung des Kunden bei der Durchführung von Handelsgeschäften und der Verwaltung des Handelskontos und der darauf befindlichen Gelder verwendet werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
3.4. Der Broker behält sich das Recht vor:
3.4.1. Verlangen Sie, dass der Kunde ordnungsgemäß die Bedingungen “ Benutzervereinbarung ” erfüllt.
3.4.2. zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Identifizierung vom Kunden die Bereitstellung von Informationen und Daten zu verlangen, die für die Eröffnung des Handelskontos und für die Handels- und Nichthandelsgeschäfte des Kunden erforderlich sind.
3.4.3 Wenn der Kunde sich weigert, die Anforderungen der Nutzungsvereinbarung zu erfüllen, hat das Unternehmen das Recht, den Zugang des Kunden zu den bereitgestellten Diensten einseitig zu beenden.
3.4.4 Zur Verhinderung von Betrug, Geldwäsche und anderen Konfliktsituationen ist der Broker jederzeit berechtigt, den Kunden aufzufordern, seine Identität oder die Registrierungsdaten einer juristischen Person zu bestätigen. Die Bestätigung der Identität des Kunden oder der Registrierungsdaten der juristischen Person erfolgt nach dem in Abschnitt 7 der Nutzungsvereinbarung festgelegten Verfahren.
Die Bestätigung der Identität des Kunden oder der Registrierungsdaten der juristischen Person erfolgt nach dem in Abschnitt 7 der Nutzungsvereinbarung festgelegten Verfahren.
3.4.5. eine Position (oder mehrere Positionen) des Kunden jederzeit nach eigenem Ermessen für ungültig zu erklären und zum aktuellen Kurs zu schließen, vorausgesetzt, alle vom Kunden eingesetzten Handelssysteme sind darauf ausgelegt, eine mögliche Schwachstelle in der Software des Unternehmens auszunutzen.
3.4.6. Die Gesellschaft kann die Nutzung von Expert Advisors untersagen oder den Zugang zum Handel und zum Handelskonto insgesamt untersagen, wenn eine unproduktive Belastung der Dienstleistung seitens des Kunden festgestellt wurde.
3.4.7. Sofern ein Trade durch den Liquiditätsanbieter angepasst oder storniert wurde, hat das Unternehmen das Recht, den Trade zu bearbeiten oder für ungültig zu erklären.
3.4.8. Wenn der Kunde eine Schuld hat eintragen lassen, ist der Broker berechtigt, den auf dem vorhandenen Saldo zu verwenden.
Das Handelskonto des Kunden.
3.4.9. Der Broker hat das Recht, offene Positionen des Kunden ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zwangsweise zu schließen (zu liquidieren), wenn der aktuelle Stand des Handelskontos «Margin Level» weniger als 80 % der erforderlichen Marge zur Aufrechterhaltung offener Positionen beträgt (Margin Call Situation). In bestimmten Fällen können offene Positionen zwangsweise mit obligatorischer Benachrichtigung des Kunden geschlossen werden.
Das Unternehmen ist selbstverständlich verpflichtet, mit der Schließung unrentabler Trades zu beginnen, sofern das aktuelle Margin-Level «Margin-Level» geringer wird als die Margin, die zur Aufrechterhaltung offener Positionen erforderlich ist («Stop Out» Situation). Das minimal zulässige Margin-Level beträgt 20 %.
3.5 Der Broker garantiert, dass:
3.5.1 Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden vom Unternehmen in Übereinstimmung mit den in Abschnitt 8 dieses Dokuments enthaltenen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre geschützt;
3.5.2. 24 Stunden, nachdem der Broker die entsprechende Anfrage erhalten hat, erhält der Kunde alle notwendigen Informationen über den Status seines Handelskontos.
3.5.3 Der Kunde muss verstehen, dass der Broker nicht als Fiskalvertreter handelt. Das bedeutet, dass der Kunde allein für alle Aufgaben in Bezug auf Steuern, steuerliche und steuerliche Berichterstattung verantwortlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung aller Steuern, die sich aus oder in Verbindung mit Transaktionen im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen ergeben.
3.6. Der Broker verpflichtet sich seinerseits:
3.6.1 Sobald der Kunde den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen hat, wird das Unternehmen ein persönliches Handelskonto für den Kunden eröffnen und dann können Sie mit dem Handel beginnen.
3.6.2. dem Kunden die Durchführung von Handels- und Nichthandelsgeschäften an den Finanzmärkten zu den Bedingungen und nach dem Verfahren zu ermöglichen, die in der “ Nutzungsvereinbarung” festgelegt sind.
3.6.3. Bereitstellung von Diensten in Übereinstimmung mit den Bedingungen “ Benutzervereinbarung”.
4. Informationsaustausch
4.1 Der Makler kann mit dem Kunden kommunizieren durch:
a) E-Mail;
b) die interne E-Mail der Handelsplattform;
c) Faksimile-Kommunikation;
d) Telefon;
4.2 Wir werden die aktuellsten Kontaktdaten des Kunden verwenden, um den Kunden zu kontaktieren. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, dass die an den Broker gesendeten Informationen unter den vom Kunden angegebenen Daten falsch oder ungültig sind.
4.3. Dokumente, Ankündigungen, Bekanntmachungen, Bestätigungen, Anfragen, Berichte, Mitteilungen, Korrespondenz und anderes gelten als beim Kunden eingegangen:
- am Ende des Telefonats;
- 7 Arbeitstage nach Einlieferung;
- eine Stunde nach dem Senden an seine E-Mail-Adresse;
- unmittelbar nach Versand über die interne Mail der Handelsplattform;
- unmittelbar nach dem Faxversand;
4.5 Nach Ablauf von drei Kalendertagen, nachdem das Unternehmen die Benachrichtigung über die interne Mail des Kundenterminals versandt hat, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Broker berechtigt ist, nicht erhaltene Nachrichten zu löschen.
4.6. Der Kunde willigt ein, dass wir Aufzeichnungen von mündlichen und telefonischen Gesprächen mit dem Kunden führen dürfen. Aufzeichnungen dieser Art können als Beweis für Anfragen und Anweisungen des Kunden und andere Interaktionen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen dienen, die im Eigentum des Brokers stehen
5. Kundenfinanzierung: Abrechnungen, Zahlungen und Überweisungen
5.1 Um Handelstransaktionen zu ermöglichen, kann der Broker vom Kunden verlangen, das Handelskonto durch Überweisung von Geldern auf die Konten des Unternehmens mit einer beliebigen akzeptablen Zahlungsmethode aufzufüllen.
5.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Gelder am Tag der Ausführung der Bedingungen der Transaktion auf dem Handelskonto gutgeschrieben werden, abzüglich aller Überweisungsgebühren oder anderer Kosten, die wahrscheinlich anfallen werden.
5.3. Der Kunde hat das Recht, die auf dem Handelskonto verfügbaren Mittel jederzeit und nach eigenem Ermessen abzuheben, sofern dies in der “ Nutzungsvereinbarung” festgelegt ist. Oftmals können Gelder vom Handelskonto mit denselben Zahlungsmethoden abgehoben werden, die zuvor zur Auffüllung des Kontos verwendet wurden, und zwar auf dasselbe Bankkonto oder über dasselbe elektronische Zahlungssystem, das zur Auffüllung des Kontos verwendet wurde.
5.4. Der Kunde kann Einzahlungen oder Abhebungen nur in einer Währung vornehmen - EUR.
5.5. Für den Fall, dass der Kunde Geld von seinem Handelskonto einzahlen oder abheben möchte:
a) der Broker keine Zahlungen an/von Dritten akzeptiert und somit der Zahler und der Empfänger der Gelder dieselbe Person wie der Kunde sein muss;
b) Abhebungen können auf dasselbe Bankkonto oder über dieselbe Einzahlungsmethode erfolgen, die zur Einzahlung auf das Konto verwendet wurde; wenn die zur Einzahlung auf das Konto verwendete Methode nicht für Abhebungen verwendet werden kann (z. B. über Zahlungsterminals, Bankkarten usw.), können Abhebungen nur per Überweisung auf ein auf den Namen des Kunden eröffnetes Bankkonto erfolgen
c) wenn verschiedene Methoden und Währungen zur Finanzierung des Kontos verwendet werden, werden die Schlussfolgerungen anteilig in Bezug auf jede Methode und Währung gezogen.
5.6. Innerhalb eines Geschäftstages werden die Gelder dem Handelskonto des Kunden gutgeschrieben.
5.7. Wenn der abzuhebende Betrag einschließlich aller Gebühren die freie Marge übersteigt, behält sich der Broker das Recht vor, einen solchen Abhebungsantrag abzulehnen. Da jede Abhebung von einem Handelskonto, das offene Positionen aufweist, nur innerhalb der auf dem Konto des Kunden verfügbaren freien Marge vorgenommen werden kann.
5.8. Nach Erhalt eines Rücktrittsverlangens des Kunden wird das Unternehmen dem Verlangen des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nachkommen.
5.9. Alle Gebühren, Auslagen und Provisionen, die von Banken, Clearingstellen, Börsen, Verwahrstellen und anderen Stellen im Zusammenhang mit der Übertragung von Geldern und Abrechnungen zwischen den Parteien erhoben werden, sind vom Kunden zu zahlen.
5.10. Der Kunde versteht und akzeptiert, dass der Broker im Falle einer durch einen Softwarefehler verursachten Verzögerung bei der Einzahlung auf sein Handelskonto das Konto manuell einzahlen kann, sofern der Kunde das Support-Team benachrichtigt hat.
5.11. Der Kunde kann nach eigenem Ermessen Gelder auf das Handelskonto überweisen, um es aufzufüllen oder eine offene Position zu halten. Das Unternehmen seinerseits sendet dem Kunden keine Anforderung zur Aufrechterhaltung der Höhe der erforderlichen Marge.
5.12. Der Broker ist berechtigt, die Mindest- und Höchstbeträge für Gutschriften und Abbuchungen zu begrenzen, wobei diese nach der Art der Gutschrift bzw. Abbuchung differenziert werden.
5.13. Vorbehaltlich der in der “ Nutzungsvereinbarung” genannten Bedingungen eine Provision oder sonstige Vergütung vom Kunden für die erbrachten Dienstleistungen zu erhalten. Darüber hinaus hat der Kunde die dem Broker entstandenen Kosten zu ersetzen. Aus diesem Grund wird der erforderliche Betrag vom Handelskonto des Kunden ohne Akzeptanz abgezogen.
5.14. Der Broker behält sich das Recht vor, Gebühren, Provisionen oder nicht-monetäre Vorteile an und/oder von seinen verbundenen Unternehmen oder Dritten zu zahlen oder zu erhalten, solange dies nicht gegen das Gesetz verstößt. Darüber hinaus kann das Unternehmen jedem Dritten, der einen neuen (potenziellen) Kunden an das Unternehmen vermittelt, eine Gebühr oder Provision zahlen. Im Gegenzug erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er nicht verpflichtet ist, die wichtigsten Bestimmungen in Bezug auf eine solche Gebühr, einen nicht-monetären Vorteil oder eine Provision gesondert offenzulegen.
5.15. Der Broker behält sich das Recht vor, ein Konto zu sperren, das inaktiv ist und länger als drei aufeinanderfolgende Monate ohne Einzahlung bleibt. Handelskonten, die auf diese Weise gesperrt wurden, werden automatisch archiviert, woraufhin der Kunde nicht mehr in der Lage ist, die Zugangscodes zu myAlpari und dem Handelskonto zu nutzen.
Um den Zugang zum Handelskonto wiederherzustellen, muss der Kunde eine Anfrage an den Kundendienst senden. Nach drei Werktagen nach dem Antrag wird das Konto des Kunden entsperrt und der Kunde erhält eine Benachrichtigung an seine E-Mail-Adresse.
5.16. Handelskonten, die länger als drei Monate inaktiv bleiben, können gelöscht werden und können nicht mehr wiederhergestellt werden.
5.17. Wenn das Handelskonto für einen Zeitraum von drei Monaten inaktiv bleibt, aber eine Einzahlung auf dem Konto vorhanden ist, behält sich der Broker das Recht vor, eine jährliche Kontoführungsgebühr von €20 zu berechnen und abzubuchen, um das Handelskonto offen zu halten.
5.17.1 Der attraktive Bonus von wird mit jeder Einzahlung ausgelöst und ermöglicht es Ihnen, automatisch zusätzliches Geld zu erhalten und mit bis zu 2x dem Einzahlungsbetrag zu handeln. Um eine Auszahlung vorzunehmen, müssen Sie innerhalb von 100 Tagen einen Transaktionsbetrag in Höhe des Bonus tätigen. Wenn das erforderliche Volumen innerhalb von 100 Tagen erreicht wird, kann der Trader den vollen Betrag sofort abheben.
5.18. Den Kunden ist es strengstens untersagt, solche Handelsstrategien zu verwenden, deren Zweck die Erzielung von Gewinnen durch die absichtliche Schaffung von Situationen ist, aufgrund derer eines der Konten des Kunden oder eine Gruppe von Kunden in die Zone des negativen Saldos gerät, auch wenn diese Konten auf verschiedene Personen registriert sind und wissentlich Teil einer Handelsstrategie sind. Wenn die Spezialisten der Gesellschaft erfahren, dass der Kunde diese Art der Handelsstrategie bevorzugt, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, den negativen Saldo auf einem der Konten des Kunden auf Kosten der Mittel auf einem anderen Konto wiederherzustellen.
5.19. Wenn objektive Gründe vorliegen, kann der Broker Transaktionen auf dem Handelsserver als nicht marktfähig anerkennen.
5.20. Der Broker behält sich das Recht vor, in Situationen, die eine erhebliche Verringerung der Liquidität mit sich bringen, den Handel mit einem oder mehreren Instrumenten zu schließen oder nur im Ausnahmemodus “Closing” zuzulassen.
6. Anti-Geldwäsche-Politik
6.1 Sie können mehr über dieses Dokument lesen, indem Sie den Link
aufrufen.
7. Identifizierung des Kunden
7.1 Basierend auf den Anforderungen, die mit dem KYC-Verfahren verbunden sind, gibt der Hauptteil des Anti-Geldwäsche-Programms an, dass die Gesellschaft verpflichtet ist, eine Identifizierung jedes Kunden durchzuführen, mit dem sie eine Geschäftsbeziehung eingeht. Darüber hinaus wird die Überwachung der Kundenbeziehungen auf einer laufenden Basis repliziert.
7.2 Während des Identitätsprüfungsverfahrens wird der Broker als Einzelperson auf die folgenden Indikatoren achten:
- Gültige Pässe;
- Ausweiskarten;
- aktueller (gültiger) Führerschein
7.3 Während des Identitätsprüfungsverfahrens wird der Broker als Einzelperson auf die folgenden Indikatoren achten:
- die zuletzt ausgestellte Stromrechnung;
- Kürzliche Bank- oder Kreditkartenabrechnungen;
- Letzte Bankempfehlung.
Das “Latest”bezieht sich auf eine Bankempfehlung, die nicht später als in den letzten 3 Monaten ausgestellt wurde.
7.4. Der Broker wird die Identität des Kunden überprüfen, bevor er den Antrag des Kunden auf Abhebung eines erheblichen Betrags von seinem Handelskonto bearbeitet.
7.5. Vorbehaltlich der Absätze 7.2 und 7.3 behält sich der Broker das Recht vor, von Fall zu Fall und auf der Grundlage eines Anti-Geldwäsche-Programms bestimmte Dokumente vom Kunden zu verlangen.
7.6. In einer Situation, in der sich ein Unternehmen auf KYC-Dokumente verlassen muss, die keine Originale sind, müssen diese ordnungsgemäß als echte Kopien des Originals beglaubigt werden. Diese Kopien können von einem Rechtsanwalt, Versicherungsmathematiker, Buchhalter oder einer anderen Person mit anerkannter beruflicher Qualifikation oder einem Mitglied der Justiz oder einem hohen Regierungsbeamten beglaubigt werden.
Das Unternehmen muss außerdem sicherstellen, dass die Kopien authentisch sind.
7.7 Wenn der Kunde KYC-Dokumente in Sprachen vorlegt, die nicht die Arbeitssprachen des Unternehmens sind, muss der Kunde eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments ins Englische vorlegen. Darüber hinaus muss die Übersetzung maschinengeschrieben, vom Übersetzer unterzeichnet und der beglaubigten Kopie oder dem Originaldokument beigefügt werden.
7.8. Der Broker sendet eine Anfrage an den Kunden, woraufhin dieser innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Anfrage die Original-KYC-Dokumente zur Verfügung stellt.
7.9. Während des Wartens auf KYC-Dokumente behält sich der Broker das Recht vor, die Ausführung von Nicht-Handelsgeschäften auf dem Konto des Kunden auszusetzen, einschließlich Abhebungen.
7.10. Wenn der Kunde die Dokumente nicht innerhalb von 30 Kalendertagen einreicht, behält sich der Broker das Recht vor, alle Handels- und Nichthandelsoperationen auf dem Konto des Kunden einzufrieren sowie alle offenen Positionen zu den aktuellen Marktnotierungen zu schließen und die auf dem Handelskonto befindlichen Mittel ohne Zustimmung des Kunden zu sperren.
7.11. Basierend auf der KYC-Richtlinie können die folgenden Dokumente von einer Entität (Kunde) angefordert werden:
(a) Gründungsunterlagen und Dokumente zur Gründung der juristischen Person, die von autorisierten Stellen ausgestellt wurden. b) ein Kontoauszug oder eine Bankauskunft, aus der hervorgeht, dass die juristische Person ein Bankkonto hat.
c) Eine Vollmacht für eine natürliche Person, die zur Verwaltung des Handelskontos des Kunden berechtigt ist, mit obligatorischer Angabe aller notwendigen Angaben zum Kunden und der Daten des Ausweises der natürlichen Person im Text der Vollmacht sowie der Befugnis dieser natürlichen Person zur Verwaltung von Geldern, zur Durchführung von Handels- und Nichthandelsgeschäften auf dem Handelskonto des Kunden und zur Interaktion mit dem Broker in allen Fragen im Namen des Kunden. Die Vollmacht muss vom Leiter des Kunden – der juristischen Person unterzeichnet und versiegelt werden.
d) die Entscheidung der zuständigen Behörde zur Ernennung des Leiters der juristischen Person.
e) e) Kopie eines von den Behörden der Jurisdiktion des Kunden ausgestellten Ausweises mit einem Foto der natürlichen Person (Reisepass, Führerschein, Personalausweis), die zur Führung des Handelskontos des Kunden berechtigt ist – juristische Person.
f) Werden Dokumente in Kopien eingereicht und/oder erfordern sie eine Übersetzung, so sind die Anforderungen an die Beglaubigung und/oder die Übersetzung entsprechend den Absätzen 7.4 und 7.7 einzuhalten.
8. Privatsphäre und Datenschutz
8.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Kundendaten vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben, außer:
- in dem Umfang, in dem es nach anwendbarem Recht oder Vorschriften erforderlich ist;
- wo es eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Daten gibt;
- wenn die berechtigten Geschäftsinteressen des Brokers eine Offenlegung erfordern;
- auf Verlangen des Auftraggebers oder mit Zustimmung des Auftraggebers oder der in Ziffer 8 beschriebenen Personen.
8.2 Der Broker behält sich das Recht vor, die personenbezogenen Daten des Kunden an diejenigen Beauftragten weiterzugeben, die dem Unternehmen eine Reihe zusätzlicher Dienstleistungen erbringen. Darüber hinaus kann der Broker alle seine Rechte und Pflichten auf der Grundlage der “Nutzungsvereinbarung” und lizenzierten Auskunfteien oder anderen Stellen, die den Broker und andere unterstützen, übertragen oder die Übertragung anbieten:
- in Übereinstimmung mit den Gesetzen handeln;
- Kreditentscheidungen treffen;
- die Wahrscheinlichkeit von Betrug bei der Identifizierung, Betrugsprävention durch Kreditkontrollen zu verringern. Der Makler behält sich das Recht vor, Kundendaten zu Geschäftszwecken, wie z. B. der Betreuung von Kundenkonten und der Information von Kunden über neue Produkte und Dienstleistungen, an andere Niederlassungen weiterzugeben, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
8.3. Der Broker gewährt dem Kunden unter Anwendung des Datenschutzgesetzes Zugriffsrechte auf einige oder alle personenbezogenen Daten, die das Unternehmen zum Zeitpunkt der Anfrage erhebt oder aufbewahrt, oder auf die Berichtigung unzutreffender Informationen. Um diese Rechte auszuüben, muss der Kunde einen schriftlichen Antrag stellen, und der Kunde kann dann aufgefordert werden, zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, um die notwendige Anfrage zu unterstützen.
8.4. Der Broker behält sich das Recht vor, Telefongespräche sowie elektronische und sonstige Korrespondenz zwischen dem Kunden und dem Unternehmen aufzuzeichnen oder zu überwachen, um die Sicherheit, die Einhaltung von Gesetzen, Aufklärungszwecke und die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten.
8.5. Der Broker behält sich das Recht vor, Cookies und andere IP-Überwachungsgeräte zu verwenden, um das Handelssystem zu verwalten, Passwörter und Benutzernamen zu speichern, Besuche von Seiten im Handelssystem zu verfolgen, um die Dienstleistungen für den Kunden zu personalisieren und um das Browsen durch das Handelssystem zu überwachen und zu erleichtern.
Cookies – sind Teil der auf dem Computer des Kunden gespeicherten Daten, die Informationen über den Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Handelssystems enthalten. IP-Adressen können mit den persönlichen Daten des Kunden verknüpft werden und durch die Verfolgung dieser Adressen erhält der Broker persönliche Daten. Das Unternehmen gewährt seinerseits den Zugang zum Handel, sobald der Kunde zustimmt, die Genehmigung für Cookies und IP-Adressen-Tracking-Geräte zu erteilen. Der Kunde versteht seinerseits, dass er die Erlaubnis für den Zugang zu einer Vielzahl von Cookies und IP-Tracking-Geräten erteilt hat.
8.6. Alle über das Handelssystem erbrachten Dienstleistungen beinhalten Übertragungen über das Internet. Der Kunde muss sich seinerseits bewusst sein, dass solche Übertragungen mit einem gewissen Risiko verbunden sind. Der Broker trifft alle möglichen Vorkehrungen. Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass er beim Online-Handel unautorisierten Programmen, die von Dritten übertragen werden, der elektronischen Störung oder dem Versagen von Informationen und Daten, die beabsichtigten Ziele zu erreichen, oder dem irrtümlichen Empfang oder der Fehlleitung solcher Informationen ausgesetzt sein kann. Die technische Ausstattung gewährleistet die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten, eine Garantie für den Ausschluss möglicher Risiken kann das Unternehmen jedoch nicht übernehmen. Aus diesem Grund kann jede Übertragung über das Handelssystem nicht als garantiert vertraulich angesehen werden. Der Broker haftet nicht für einen aus solchen Ereignissen resultierenden Vertrauensbruch.
9. Verantwortung
9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jedes Handelssystem vom Broker in seiner ursprünglichen Form und ohne Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt wird, einschließlich:
- Geschäftseignung oder Eignung für einen bestimmten Gebrauch, Zweck oder eine bestimmte Anwendung;
- Frühzeitigkeit;
- Keine Unterbrechungen oder Ergebnisse, die der Kunde oder andere Personen bei der Nutzung des Handelssystems erzielen können.
Der Broker haftet seinerseits nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden oder Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, auf die die “Nutzungsvereinbarung”Anwendung findet, entstehen, es sei denn, ein solcher Verlust oder Schaden ist unmittelbar auf Betrug, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Brokers zurückzuführen.
9.2 Für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch ein Ereignis, eine Handlung oder Unterlassung außerhalb der Kontrolle des Unternehmens verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt aus einer Verzögerung oder Ungenauigkeit bei der Übermittlung von Aufträgen oder Informationen aufgrund eines Ausfalls, einer Verzögerung oder einer Störung von Übertragungs-, Kommunikations- oder Datenverarbeitungseinrichtungen resultieren, wird nicht gehaftet.
9.3 Im Falle eines Quotierungs- oder Ausführungsfehlers behält sich der Broker das Recht vor, notwendige Korrekturen oder Anpassungen auf dem betroffenen Konto vorzunehmen. Alle Streitigkeiten, die sich aus solchen Quotierungs-, Ausführungs- oder sonstigen Fehlern ergeben, werden von der Gesellschaft nach ihrem alleinigen Ermessen und ihrer Analyse gelöst.
9.4 Die Gründe, die mit Verzögerungen bei der Internetverbindung und der Übermittlung von Notierungen zusammenhängen, führen regelmäßig zu einer Situation, in der die auf der Handelsplattform angezeigten Preise die Marktnotierungen nicht genau wiedergeben. Der Broker verbietet die Verwendung von latenten Arbitrage-Praktiken, die von diesen Internet-Verzögerungen profitieren. Wenn das Unternehmen feststellt, dass der Kunde während des Handels latente Arbitrage nutzt, werden die mit dieser Technologie durchgeführten Transaktionen annulliert. Der Broker behält sich das Recht vor, nach eigenem und absolutem Ermessen notwendige Anpassungen oder Korrekturen auf dem betroffenen Konto vorzunehmen.
9.5 Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass bei hochvolatilen Marktbedingungen, wie z.B. bei der Ankündigung wichtiger (entscheidender) Nachrichten, der Kunde zusätzlichen Risiken ausgesetzt sein kann. Es besteht die Möglichkeit, dass der Kunde nicht in der Lage ist, den von ihm gewünschten Preis zu erzielen. Im Gegenzug kann der Broker in Zeiten hoher Marktvolatilität keine Preisstabilität garantieren.
9.6 Der Kunde muss sich damit einverstanden erklären, den Broker von allen wahrscheinlichen Haftungen, Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten, die dem Broker im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden gemäß “Nutzungsvertrag” entstehen, freizustellen und schadlos zu halten. Darüber hinaus sollte der Kunde beachten, dass solche Umstände, Verluste, Kosten und Aufwendungen nicht aufgrund von Betrug, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Unternehmens entstanden sind.
9.7 In der Situation, in der das Unternehmen feststellt, dass der Kunde gegen eine “ Nutzungsvereinbarung verstoßen hat, die zu Schäden, Verlusten, Kosten, Gebühren oder Ausgaben geführt hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, nach eigenem und freiem Ermessen und ohne Zustimmung des Kunden sein(e) Handelskonto(s) mit einem Betrag zu belasten, der ausreicht, um diese Schäden, Verluste, Kosten, Gebühren oder Ausgaben vollständig zu decken. Wenn das Konto/die Konten des Kunden nicht über ausreichende Mittel verfügt/verfügen, wird das Unternehmen vom Kunden verlangen, das Konto mit einem Betrag aufzufüllen, der die Ansprüche des Brokers befriedigen kann.
9.8. Sobald der Broker dem Kunden einen Schaden meldet, müssen die Ansprüche vom Kunden innerhalb von zehn Werktagen nach der Meldung reguliert werden.
9.9 Bezahlung bei Inaktivität
9.9.1 Wenn in den letzten 365 Kalendertagen keine Trades auf dem Handelskonto des Kunden festgestellt und alle Positionen geschlossen wurden, wird ab dem ersten Tag des nächsten Kalendermonats eine Wartungsgebühr von 10 EUR (zehn Euro) pro Monat vom inaktiven Handelskonto abgezogen.
9.9.2 Die Gebühr wird ausschließlich aus den persönlichen Mitteln des Kunden erhoben. Darüber hinaus können Gelder, die dem Kunden im Rahmen eines oder mehrerer Bonusprogramme oder anderer Aktionen gutgeschrieben wurden, nicht für die Führung des Handelskontos verwendet werden.
9.9.3. Wenn das persönliche Konto des Kunden nicht über ausreichende Mittel verfügt, ist der Broker berechtigt, die fehlenden Mittel von einem anderen Handels- oder persönlichen Konto des Kunden abzubuchen. Der abzubuchende Betrag wird zum internen aktuellen Wechselkurs des Brokers neu berechnet.
9.9.4 Nach 365 Kalendertagen wird das inaktive Handelskonto automatisch in das Archiv verschoben und kann auf Anfrage des Kunden an das Support-Team reaktiviert werden, jedoch vorbehaltlich der Zahlung aller ausstehenden Gebühren, die der Kunde in Bezug auf dieses oder andere inaktive Handelskonten schuldet.
10. Höhere Gewalt
10.1 Beide Parteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus “ Nutzungsvertrag” befreit, wenn dies auf unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, die beide Parteien nicht vorhersehen oder vermeiden konnten. Zu diesen Umständen gehören: Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Strom- und Kommunikationsstörungen, Erdbeben, Tsunamis, andere Naturkatastrophen, von Menschen verursachte Katastrophen, terroristische Handlungen, Unruhen, behördliche Handlungen und Maßnahmen, Embargos, Krieg und bewaffnete Konflikte oder andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, es sei denn, die säumige Partei hat es schuldhaft versäumt, die Nichterfüllung oder Verzögerung zu verhindern, oder hat sie selbst verursacht, und vorausgesetzt, die Nichterfüllung oder Verzögerung kann nicht verhindert werden
10.2 Der Haftungsausschluss gemäß “ Nutzungsvereinbarung” umfasst auch rechtswidrige Handlungen gegen das Unternehmen, seine Mitarbeiter oder sein Eigentum, einschließlich Hacking und andere rechtswidrige Handlungen gegen die Server.
Höhere Gewalt im Sinne der “ Nutzungsvereinbarung” umfasst auch die Aussetzung, Liquidation oder Schließung eines Marktes oder das Ausbleiben eines Ereignisses, auf das der Broker die Quotierungen stützt, oder die Auferlegung von Beschränkungen oder besonderen oder nicht standardmäßigen Handelsbedingungen auf oder in Bezug auf einen solchen Markt.
10.3. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt ist der Broker unter Ausschluss der Haftung berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zu ergreifen:
- Erhöhung der Margin-Anforderungen;
- Handelsposition(en) des Kunden zu einem Preis schließen, den der Broker für fair hält;
- eine oder mehrere Klauseln der “ Nutzungsvereinbarung” und ihrer Anhänge einschränken oder ändern, bis der Haftungsausschluss nicht mehr gilt;
10.4 Die Partei, für die die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus “ Nutzungsvertrag” durch Umstände höherer Gewalt verursacht wurde, hat die Gegenpartei innerhalb von zwanzig Kalendertagen ab dem Beginn ihrer Wirkung über diese Umstände zu informieren. Die Partei, die die Gegenpartei nicht innerhalb der genannten Frist über den Eintritt von Umständen, die die Haftung ausschließen, informiert, ist nicht berechtigt, sich auf diese Umstände als haftungsausschließende Umstände zu berufen.
11. Reklamationen und Beschwerden
11.1. Wenn der Kunde Beschwerden über die Erbringung von Dienstleistungen durch den Broker auf der Grundlage der “ Nutzungsvereinbarung” hat, sollte der Kunde eine Beschwerde an den Helpdesk senden, der die Art der Beschwerde untersuchen und versuchen wird, das Problem zu lösen.
11.2. Alle Ansprüche und Beschwerden gegen den Broker sind innerhalb der folgenden Fristen geltend zu machen:
- Drei (3) Tage werden für die Einreichung eines Anspruchs gewährt, der auf dem Verhältnis zwischen den Parteien hinsichtlich der Durchführung von Geschäften auf den Finanzmärkten beruht.
- Zwanzig (20) Kalendertage werden für eine Forderung angesetzt, die sich auf Nicht-Handelsgeschäfte und andere Gründe bezieht.
Besonders zu beachten ist, dass die Weigerung des Kunden, eine Reklamation innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens einzureichen, als Beweis für die Akzeptanz der Handlungen des Maklers und das Fehlen jeglicher Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten gilt.
11.3. Die Reklamation muss die folgenden Angaben enthalten:
(a) den Vor- und Nachnamen des Kunden;
b) Anmeldung bei der Handelsplattform;
c) eine Beschreibung der Situation.
11.4 Ansprüche im Zusammenhang mit dem Handel an den Finanzmärkten umfassen Folgendes:
(a) das Datum und die Uhrzeit der Problemsituation (basierend auf der Zeit der Handelsplattform);
b) den Ticker der strittigen Position oder der schwebenden Order.
11.5. Der Anspruch darf nicht enthalten:
a) die emotionale Färbung des Streits;
b) beleidigende Äußerungen über das Unternehmen und seine Mitarbeiter;
c) Gotteslästerung.
11.6 Das Unternehmen hat das Recht, eine Reklamation des Kunden abzulehnen, wenn die in den Ziffern 11.2, 11.3, 11.4, 11.5 und 11.8 der Nutzungsvereinbarung genannten Voraussetzungen für die Erhebung und Übermittlung einer Reklamation nicht erfüllt sind. 11.2, 11.3, 11.4, 11.5 und 11.8 der Nutzungsvereinbarung.
11.7. Wenn die Reklamation von der Gesellschaft akzeptiert wurde, wird die Gesellschaft die Reklamation prüfen und so schnell wie möglich eine Entscheidung über die strittige Situation treffen.
11.8 Für den Fall, dass die Gesellschaft den Kunden um zusätzliche Informationen oder Dokumente bitten muss, um die Reklamation zu prüfen, ist der Beginn der Frist für die Prüfung der Reklamation der Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft alle angeforderten Informationen oder Dokumente vom Kunden erhält.
11.9. Wenn der Anspruch des Kunden eine Handelsoperation betrifft, ist die Server-Logdatei und die einzige Informationsquelle bei der Betrachtung einer strittigen Situation im Zusammenhang mit den Handelsoperationen des Kunden auf den Finanzmärkten, der Kunde nimmt dies zur Kenntnis und versteht es. Die in der Server-Logdatei enthaltenen Informationen haben bei der Prüfung eines Streitfalls unbedingten Vorrang vor anderen Argumenten, einschließlich der in der Terminal-Logdatei des Kunden enthaltenen Informationen.
11.10. Wenn aufgrund von Wartungsarbeiten an den Servern, von denen der Kunde im Voraus benachrichtigt wurde, die Bestellung des Kunden nicht ausgeführt wurde, werden keine Ansprüche in Bezug auf solche Bestellungen akzeptiert.
11.11. Wenn die Situation als gerechtfertigt erachtet wird, erfolgt die Abrechnung in Form einer Ausgleichszahlung, die dem Handelskonto des Kunden innerhalb eines Geschäftstages gutgeschrieben wird. Die Gesellschaft entschädigt den Kunden nicht für einen entgangenen Gewinn, auch wenn der Kunde die Absicht hatte, etwas zu tun, es aber aus irgendeinem Grund nicht getan hat. Darüber hinaus entschädigt das Unternehmen keine Folge- oder Nicht-Vermögensschäden.
11.12. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch Quotierungen, Preise, Tarife und sonstige Informationen eines anderen Brokers oder Market Makers zum Vergleich heranzuziehen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Die “ Nutzungsvereinbarung” wird erstellt und unterliegt den Gesetzen der Marshallinseln.
12.2 Beide Parteien (d.h. die Firma und der Kunde) werden versuchen, Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzungsvereinbarung entstehen, durch Verhandlungen zu lösen. Wenn die Verhandlungen erfolglos sind, werden die Hauptansprüche und Streitigkeiten den Gerichten der Marshallinseln zur Lösung vorgelegt.
12.3 Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Marshallinseln, um jegliche Ansprüche, Klagen oder andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der “ Nutzungsvereinbarung” zu lösen. Nichts in der “ Nutzungsvereinbarung” soll die Firma daran hindern, eine Klage gegen den Kunden in irgendeiner Gerichtsbarkeit zu erheben.
12.4. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jeden Einwand, der sich ergeben könnte:
- am Sitz eines Verfahrens der Justiz der Marshallinseln;
- dass das Verfahren an einem für den Mandanten ungünstigen Ort durchgeführt wird; dass die Justizbehörden der Marshallinseln für keine der Parteien zuständig sind.
13. Dauer, Beendigung des Vertrages
13.1. “ Nutzungsvertrag” wird erst dann zu einem verbindlichen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen, wenn das Handelskonto des Kunden eröffnet und genehmigt wurde.
13.2. “ Benutzervereinbarung” bleibt bis zur Kündigung in Kraft.
13.3. Die Nutzungsvereinbarung kann vom Kunden mit einer Frist von fünfzehn (15) Kalendertagen schriftlich gekündigt werden, vorausgesetzt, dass der Kunde keine offenen Positionen, ausstehenden Verpflichtungen oder Schulden gegenüber dem Unternehmen hat. Der Kunde erkennt an, dass eine solche Kündigung den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus früheren Transaktionen entbindet, die in Verbindung mit der Nutzungsvereinbarung eingegangen wurden.
13.4 Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Beendigung der “ Nutzungsvereinbarung” offene Handelspositionen hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die offenen Positionen zum aktuellen Marktpreis ohne Benachrichtigung des Kunden zu schließen. Wenn nach der Schließung der Positionen ein Guthaben auf dem Konto des Kunden vorhanden ist, wird dieses an den Kunden überwiesen, sofern der Kunde keine anderen bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen hat.
13.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die “ Nutzungsvereinbarung” zu kündigen, indem es den Kunden fünfzehn (15) Kalendertage vor der Kündigung schriftlich benachrichtigt.
13.6. Gründe und Bedingungen für die Kündigung:
13.6.1 Das Unternehmen kann die “ Nutzungsvereinbarung” ohne Vorankündigung an den Kunden kündigen, nur wenn der Kunde gegen eine der Bedingungen “ Nutzungsvereinbarung” verstößt.
13.6.2 Die Gesellschaft hat das ausschließliche Recht, ihre Interessen zu schützen. Infolgedessen wird das Unternehmen alle angemessenen Maßnahmen gegen einzelne Kunden ergreifen, die gegen die Interessen des Unternehmens handeln, indem sie die ihnen zur Verfügung gestellten Dienstleistungen in böser Absicht nutzen. Der Makler behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit einem solchen Kunden einseitig zu beenden und ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Gründe für seine Entscheidung mitzuteilen. Die Entscheidung wird sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers wirksam.
13.6.3 Der Broker hat das Recht, das Handelskonto des Kunden ohne vorherige Ankündigung zu sperren und interne Prüfungen und Untersuchungen durchzuführen. Grund hierfür können verdächtige Handelsgeschäfte und Handlungen des Kunden sein, die gegen die Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung verstoßen und rechtswidrig sein können.
Unrechtmäßige Handlungen sind Versuche, einen Gewinn für den Kunden zu erzielen auf Kosten von:
– Ausnutzung einer möglichen Software-Schwachstelle;
– unfaire Verwendung von erhaltenen Boni;– unfaire Verwendung von Partnerprogrammen,
– in böser Absicht als PAMM/RAMM-Kundenbetreuer handeln,
– Arbitragehandel,
– der Handel mit Nachrichten durch die Durchführung von multidirektionalen Transaktionen auf zwei oder mehr Konten bei einem oder mehreren Brokern, sowie andere Handlungen und Transaktionen, die gegen allgemein anerkannte Marktnormen und -praktiken verstoßen.
Wenn das Unternehmen eine der oben genannten Handlungen des Kunden feststellt, hat es das Recht, die “ Nutzungsvereinbarung” zu kündigen, die Methode des Geldeingangs zu sperren, das Konto des Kunden (oder alle Konten) zu schließen und das Guthaben zurückzugeben, das die ursprüngliche Einzahlung nicht übersteigt.
13.6.4 Als offizielle Warnung vor einem Verdacht kann (muss aber nicht) der Broker dem Kunden seinen Verdacht per E-Mail oder Telefon mitteilen. Wenn der Kunde nach einer Warnung weiterhin einen illegalen Handelsstil verwendet, behält sich der Broker das Recht vor, alle oder einige der offenen Positionen des Kunden zu schließen, die Ergebnisse aller Handelsoperationen zu belasten, von denen das Unternehmen annimmt, dass sie mit einem unethischen oder fragwürdigen Handelsstil zusammenhängen, und auch die “ Nutzungsvereinbarung” zu kündigen, das Konto des Kunden (oder alle Konten) zu schließen und dem Kunden das Guthaben bis zum ursprünglichen Einzahlungsbetrag zurückzuzahlen.
13.7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich das Unternehmen das Recht vorbehält, den Zugang des Kunden zu den Diensten gemäß “ Nutzungsvereinbarung” auszusetzen oder teilweise oder vollständig zu beenden, jedoch mit vorheriger Ankündigung. In dieser Situation wird der Vertrag des Kunden mit dem Unternehmen als ausgesetzt oder vollständig beendet betrachtet. Im Falle der Kündigung der “ Benutzervereinbarung” wird das Guthaben des Handelskontos des Kunden, vorbehaltlich der in diesem Abschnitt 13 enthaltenen Bedingungen, an den Kunden zurückgegeben.
13.8. Die Beendigung oder Kündigung der “ Nutzungsvereinbarung” hat keine Auswirkungen auf zuvor abgeschlossene Transaktionen oder beeinträchtigt zuvor erworbene Rechte und Pflichten einer der Parteien.
13.9. Alle Bestimmungen der “ Nutzungsvereinbarung” in Bezug auf Risiken, Verpflichtungen und Haftung des Kunden, Offenlegung der Gewährleistung, Haftungsbeschränkungen, Schadensersatz, Vertraulichkeit und Datenschutz, Rechte an geistigem Eigentum, Mitteilungen, Ansprüche und Beschwerden überdauern die Beendigung der “ Nutzungsvereinbarung” aus irgendeinem Grund.
14. Verzicht auf Leistung
14.1. Die Nichteinhaltung umfasst die folgenden Umstände:
- der Auftraggeber sich weigert, einen fälligen Betrag zu zahlen und eine Verpflichtung gegenüber dem Makler zu erfüllen;
- Der Kunde weigert sich, einen fälligen Betrag zu zahlen.
- die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden durch einen Dritten oder der Abschluss einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern zur Begleichung seiner Schulden oder die Einleitung eines anderen ähnlichen Verfahrens gegen den Kunden;
- wenn der Kunde eine juristische Person ist: Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung eines Liquidators oder zur Bestellung eines Konkursverwalters oder Insolvenzverwalters in Bezug auf den Kunden oder dessen Vermögen (wenn der Kunde eine juristische Person ist);
- jede vom Kunden gemachte Zusicherung oder Garantie sich als falsch erweist oder falsch wird;
- Das Unternehmen hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Kunde missbräuchliche Handelspraktiken angewandt hat, einschließlich der Verwendung von Sniping, Scalping, «Pipsing», Hedging, Platzierung von Stop-Orders zum Kauf oder Verkauf vor der Veröffentlichung von Finanzinformationen, Arbitrage, Manipulation, Verwendung von « fast»/» slow» Notierungen, usw.;
- das Unternehmen hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass das Konto des Kunden in betrügerischer Absicht eröffnet wurde;
- das Unternehmen hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Kunde eine Fälschung begangen oder eine gestohlene Bankkarte zur Einzahlung auf sein Kundenkonto verwendet hat
- Im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit des Kunden;
- Jeder andere Umstand, den der Broker vernünftigerweise als Ausfallereignis betrachtet.
14.2. Im Falle des Verzugs des Kunden behält sich das Unternehmen das Recht vor, ohne vorherige schriftliche Mitteilung einen oder mehrere der folgenden Schritte zu unternehmen:
- Schließen Sie alle offenen Positionen des Kunden zu den aktuellen Kursen;
- Schließen Sie das/die Konto/Konten des Kunden;
- Das Anlegen neuer Konten für den Kunden verbieten;
- Die Beträge, die der Kunde dem Broker schuldet, vom Konto des Kunden abzuschreiben.
15. Sonstiges
15.1. “ User Agreement” wurde aus dem Englischen übersetzt. Der Text der Vereinbarung in Englisch ist in allen Fällen maßgebend.
15.2. Das Unternehmen kann diese “Nutzungsvereinbarung” nach eigenem Ermessen ändern, jedoch mit Mitteilung an den Kunden, wobei alle Änderungen am nächsten Kalendertag nach dem Tag der Mitteilung in Kraft treten, sofern in der Mitteilung oder den Änderungen nichts anderes angegeben ist.
15.3. Der Broker kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise neu abtreten und übertragen, sofern die Person, auf die die Rechte übertragen werden, einer solchen Abtretung zustimmt. Der Broker hat den Klienten von einer solchen Neuabtretung mindestens fünfzehn (15) Kalendertage im Voraus schriftlich in Kenntnis zu setzen.
15.4 Für den Fall, dass der Broker die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung einstellt, hat der Kunde den Broker mindestens fünfzehn (15) Kalendertage vor Beendigung der Dienstleistung schriftlich zu informieren. Alle auf dem Handelskonto des Kunden verbleibenden Guthaben werden nach Schließung aller Positionen und vorbehaltlich aller anderen in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen an den Kunden zurückgegeben.
15.5. Diese Vereinbarung ist für die Rechtsnachfolger und Erben jeder Partei verbindlich und begünstigt diese. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Brokers die Rechte, Pflichten und/oder Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen, abtreten, sei es kraft Gesetzes, durch Fusion oder anderweitig. Jeder Versuch, dies ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu tun, ist null und nichtig und hat keine Wirkung.
15.6. Im Falle des Todes des Kunden geht das Recht auf die Gelder auf seinem Handelskonto auf seine gesetzlichen Erben, Treuhänder und Rechtsnachfolger über, mit Ausnahme des Rechts, Handelsgeschäfte auf dem Handelskonto des Kunden durchzuführen.
15.7. Der Broker ist berechtigt, die Dienstleistung für den Kunden jederzeit aus jedem vom Broker als ausreichend erachteten Grund ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einzustellen.
15.8. In der “ Benutzervereinbarung”:
- Wörter, die im Singular verwendet werden, schließen den Plural ein und umgekehrt;
- Wörter, die das männliche Geschlecht bezeichnen, schließen das weibliche und mittlere Geschlecht ein;
- Wörter, die Personen bezeichnen, schließen Gesellschaften, Vereinigungen und Gruppen von Personen ein, unabhängig davon, ob es sich um juristische Personen handelt oder nicht;
- Die Worte “ kann” müssen als permissiv ausgelegt werden; “ soll” oder “ wird” müssen als imperativ ausgelegt werden;
- Ausdrücke, die sich auf Schrift oder Ähnliches beziehen, sind so auszulegen, dass sie Faksimile-Druck, Lithographie, Fotografie, elektronische Post und andere Mittel zur Darstellung von Wörtern in sichtbarer Form umfassen;
- “ Handel” bedeutet Transaktionen mit Wertpapieren und Finanzinstrumenten;
- Der Ausdruck “ Nicht-Handelsgeschäfte” bedeutet Einzahlung oder Abhebung von Geldern vom Handelskonto;
- “ Werktag” oder “ Geschäftstag” bedeutet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in dem Land ist, in dem sich die Server des Brokers befinden.